Wie Dein:e Chef:in bei der Altersvorsorge hilft

Betriebliche Altersvorsorge - Zwei Frauen geben sich ein High-Five
Two young business women giving high-five in modern office. Celebrating success.

Sich nur auf die gesetzliche Altersvorsorge zu verlassen, ist zu wenig. Es sollte auch privat vorgesorgt werden. Wie Dein:e Chef:in beim langfristigen Vermögensaufbau unterstützt, verrät Jessica Schwarzer im Beitrag.

Die betriebliche Altersvorsorge kann Teil Deiner Ruhestandsplanung sein und eine der drei Säulen der Altersvorsorge bedienen. Hier mehr dazu erfahren.

Wenn Du angestellt bist, hast Du Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV). Leider ist das Thema ziemlich kompliziert. Es gibt diverse Möglichkeiten, wie eine solche bAV aussehen könnte. Man hat aber – in diesem Fall leider – nicht die Qual der Wahl, denn das Unternehmen entscheidet, welche Variante es seinen Mitarbeitenden anbietet. Informationen dazu gibt es in der Personalabteilung oder beim Chef oder der Chefin selbst.

Pflicht ist die bAV für Dich nicht

Nicht immer macht eine bAV Sinn, nicht immer rechnet sich die Offerte des Arbeitgebers. Denn Die Renditen der bAV-Produkte sind häufig mau, die Policen unflexibel. Eine private Altersvorsorge kann manchmal mehr Sinn machen. Oft rechnet sich die bAV aber eben doch. Rechne also unbedingt nach und lass Dich vom Anbieter beraten. Denn Du musst dieses Angebot nicht annehmen. Pflicht ist die betriebliche Altersvorsorge für Dich nicht. Wohl aber für Deine:n Chef:in, denn Dein:e Arbeitgeber:in muss einen bestimmten Betrag von Deinem Bruttolohn als Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung verwenden, sofern keine tarifvertraglichen Regelungen dem entgegenstehen. Dieses Verfahren wird etwas sperrig als Entgeltumwandlung bezeichnet.

Bei einer (Brutto-)Entgeltumwandlung muss sich der Arbeitgeber in der Regel mit mindestens 15 Prozent des umgewandelten Gehalts beteiligen. Hast Du Dich für eine solche Entgeltumwandlung entschieden, musst Du zunächst mit Deinem Arbeitgeber vereinbaren, welchen Betrag des Bruttolohns er für die betriebliche Altersversorgung umwandeln soll. Einen Anspruch auf Entgeltumwandlung hast Du in Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese liegt im Jahr 2023 bei 87.600 Euro. Davon 4 Prozent sind 3.504 Euro.

Die Beiträge zur bAV werden dabei ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente gibt es jedoch nicht. Allerdings kann in tarifvertraglichen Regelungen festgelegt sein, dass der Arbeitgeber die Betriebsrente teilweise oder auch vollständig finanziert. Entsprechende Regelungen kann es auch auf betrieblicher Ebene geben oder sie können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in einzelvertraglich gestaltet werden.

Verschiedene Varianten

Eine betriebliche Altersversorgung kann als Direktversicherung, über eine Pensionskasse, über einen Pensionsfonds, als Direkt- beziehungsweise Pensionszusage oder über eine Unterstützungskasse aufgebaut werden.

Diesen „Durchführungsweg“ wählt grundsätzlich der Arbeitgeber aus. Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die Dein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zu Deinem Gunsten abschließt. Pensionskassen sind Versorgungseinrichtungen, die von einem oder mehreren Unternehmen gebildet werden. Sie sind spezielle Lebensversicherungen.

Die Beiträge zahlen die Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer:in hast Du allerdings die Möglichkeit, Dich in Form der Entgeltumwandlung daran zu beteiligen. Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die den Arbeitnehmer:innen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumen. Pensionsfonds sind freier in der Wahl ihrer Geldanlagen als Direktversicherungen und Pensionskassen. Damit sind einerseits zwar höhere Renditen möglich, doch andererseits besteht auch ein größeres Risiko von Verlusten.

Bei einer Direkt- oder Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, Dir im Pensionsalter eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Hierfür bildet der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen. Oftmals schließt sich dieser auch eine Rückversicherung ab. Für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sind Deine Ansprüche aus einer Direktzusage beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt. Und dann gibt es noch die Unterstützungskasse. Das ist eine Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen gebildet wird.

Übrigens: Betriebsrenten müssen später versteuert werden.

Je mehr der:die Arbeitgeber:in dazugibt, desto mehr lohnt sich betriebliche Altersvorsorge. Finanziert Dein Arbeitgeber die Extrarente, mach auf jeden Fall mit. In allen anderen Fällen musst Du ein bisschen rechnen. Dabei helfen Dir aber sicher die Personalabteilung und der jeweilige Anbieter.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Dein:e Chef:in muss eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten, entscheidet aber, welche das ist.
  • Bietet er/sie nichts an, bestehe auf Dein Recht auf Entgeltumwandlung. Seit 2019 müssen Arbeitgeber 15 Prozent zuschießen.
  • Finanziert Dein:e Chef:in die bAV komplett, mach auf jeden Fall mit. Falls nicht, prüfe das Angebot genau, nicht immer rechnet sich die bAV.
  • Rechnest Du damit, künftig häufiger den Job zu wechseln, überlege genau, ob Du überhaupt über den:die Chef:in für das Alter vorsorgen willst. Nicht alle Verträge lassen sich mitnehmen.