Finanzplanung nach der Hochzeit

Finanzplanung nach der Hochzeit

Auf frisch vermählte Paare warten nach der Hochzeit einige Veränderungen – auch finanzieller Natur. Was das im Detail bedeutet, haben wir genauer unter die Lupe genommen.

Die Hochzeit, der schönste Tag im Leben, ist für viele Brautpaare auch der teuerste Tag im Leben. Brautkleid, Ringe, Torte, Bewirtung, Fotograf, Musik – eine Liste, die sich beinahe beliebig erweitern lässt und unterm Strich Ausgaben von mehreren Tausend Euro bedeuten kann. Mit einigen Spartipps lässt sich ein Teil der Ausgaben finanzieren. Denn die Ehe bringt so manchen finanziellen Vorteil mit sich. Nach den Flitterwochen sollten sich Paare zusammensetzen und über ihre gemeinsame Finanzplanung sprechen.

Wichtige Punkte für die Checkliste:

Ehegattensplitting

Gemeinsam veranlagte Ehepartner werden steuerlich wie eine einzige Person behandelt. Das Finanzamt addiert die zu versteuernden Einkommen beider Eheleute und teilt die Summe anschließend durch zwei. Es wird also so getan, als verdienten beide gleich viel. Im Anschluss werden die Steuern nach Einkommensteuertarif berechnet, und dieser Betrag wird am Ende wieder verdoppelt. Durch dieses Splitting zahlen Ehepartner in der Regel weniger Steuern, als wenn jeder seine Steuererklärung einzeln abgeben würde.

Steuerklasse prüfen

Nach der Heirat werden die Ehepartner, sofern beide erwerbstätig sind, automatisch der Steuerklasse IV zugeteilt. Sind die Gehälter in etwa gleich hoch, profitieren sie von dieser Aufteilung am meisten. Verdient dagegen einer von beiden mindestens 60 Prozent des Familieneinkommens und damit deutlich mehr als der Partner, kann sich der Wechsel in eine andere Kombination lohnen. Sinnvoll ist dann die Kombination III für denjenigen mit dem höheren Einkommen und V für denjenigen mit dem niedrigeren.

Dadurch fallen die monatlichen Abzüge des Besserverdienenden deutlich geringer aus als bei der Kombination IV/IV. Je größer aber der Gehaltsunterschied ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass am Jahresende eine Nachzahlung fällig wird, da in der Steuerklasse V zu wenig Lohnsteuer abgeführt wurde. Wer eine Nachzahlung vermeiden möchte, fährt mit der Kombination IV/IV mit Faktor am besten. Bei dieser Aufteilung wird der Splittingvorteil im Vorhinein berücksichtigt.

Steuerklasse bei Kinderwunsch

Entschließen sich Eheleute, ein Kind zu bekommen, kann sich eine erneute Anpassung lohnen. Denn Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Mutterschafts- und Krankengeld werden auf Basis des Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes berechnet. Wer die Steuerklasse rechtzeitig wechselt und dadurch netto mehr Geld verdient, profitiert in höherem Maße von den Leistungen.

Aber Vorsicht, der Wechsel muss mindestens sieben Monate vor dem Bezug des Mutterschaftsgeldes beim Finanzamt beantragt werden. Dann kann das Elterngeld um mehrere Tausend Euro höher ausfallen. Da die Wahl der optimalen Steuerklassenkombination von individuellen Faktoren abhängt, sollten sich Ehepaare immer den Rat von ihrer Steuerberaterin oder ihrem Steuerberater einholen.

Kontoführung

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits mit dem ersten gemeinsamen Haushalt auch ein gemeinsames Girokonto einzurichten. Für viele Paare hat sich die Drei-Konten-Regelung bewährt. Jeder behält sein privates Girokonto für den monatlichen Gehaltseingang und seine persönlichen Ausgaben bei. Ein zusätzliches Gemeinschaftskonto hilft, die Übersicht über sämtliche Ausgaben zu behalten, die beide Partner gleichermaßen betreffen, wie Miete, Versicherungen oder Lebenshaltungskosten. Als sogenanntes Oder-Konto geführt, können beide Eheleute gleichberechtigt über das Konto verfügen.

Krankenversicherung

Verdient ein Ehepartner weniger als 450 Euro pro Monat, kann er beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen mitversichert werden. Private Krankenversicherungen bieten in der Regel keine vergleichbaren Familientarife an. Ausnahme: Kinder können zu einem reduzierten Beitrag in die private Versicherung aufgenommen werden.

Versicherungen anpassen

In Sachen Versicherungen lohnt es sich für Ehepartner, genau hinzusehen, denn hier lässt sich einiges optimieren. Im Falle von Sachversicherungen (z. B. Hausrat oder Haftpflicht) ist es ratsam, die teurere Police zu kündigen und die günstigere für den gemeinsamen Haushalt weiterzuführen. Kfz-Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung lassen sich auf den Partner ausdehnen, sodass er ebenfalls vom Versicherungsschutz profitieren kann.

Altersvorsorge

Die staatlich geförderte Riester-Rente bietet einige Vorteile für Eheleute. Sobald ein Ehepartner die Voraussetzungen für die staatliche Zulage erfüllt, ist der andere automatisch auch förderberechtigt, auch wenn er selbst gar nicht rentenversicherungspflichtig ist. Das betrifft beispielsweise Selbstständige und nicht erwerbstätige Ehepartner.