Finanzspritzen für Deine Weiterbildung

Weiterbildung finanzieren

Wer sich mit Seminaren, Workshops oder einem Studium fit für den Arbeitsmarkt halten will, kann kleine und große Finanzspritzen gut gebrauchen. Eine Übersicht der wichtigsten Geldquellen.

Früher war die Arbeitswelt recht einfach: Unsere Großeltern – und teilweise auch noch unsere Eltern – erlernten in jungen Jahren einen Beruf und kamen mit ihrem Know-How meist bequem bis in die Rente. Heutzutage ist für Berufstätige lebenslanges Lernen angesagt, um mit den Anforderungen Schritt zu halten, die der rasante technologische Wandel stellt.

Allein, um in ein paar Jahren überhaupt noch einen Job zu haben: Die Hälfte aller aktuellen Berufsbilder soll, so rechnen diverse Studien vor, in den nächsten 20 Jahren im Zuge der Digitalisierung wegfallen. Computer und Roboter werden die Aufgaben übernehmen. Im Gegenzug entstehen durch die neuen Technologien aber auch immer wieder neue Berufe.

Vor diesem Hintergrund ist Weiterbildung also eine wirklich gute Idee. Der Haken: Sie kostet. Von 100 Euro für den Refresher Englischkurs über ein paar Tausend fürs Aufbaustudium oder die Projektmanagementschulung bis zu einigen Zehntausend für ein MBA-Studium. Zum Glück gibt es zahlreiche – und oft kaum bekannte – Geldquellen, die Lernwillige anzapfen können. Hier die wichtigsten im Überblick:

Der Arbeitgeber

Im Idealfall beteiligt sich die Firma und übernimmt Kursgebühren, zahlt Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten und stellt einen auch noch von der Arbeit frei. Der Clou: Das Ganze zählt – anders als etwa ein Dienstwagen – nicht als zusätzliches Einkommen und bleibt deshalb komplett steuer- und sozialabgabenfrei – egal, in welcher Höhe die Firma gesponsert hat. Das macht Weiterbildung zu einer echten Alternative zur Gehaltserhöhung.

Selbst ist die Frau

Nicht jedes Unternehmen investiert gerne in die Weiterbildung seiner Belegschaft – insbesondere nicht, wenn sie in Teilzeit arbeitet oder in Elternzeit ist. So manche:r wird sich also in Eigenregie weiterbilden müssen. Gut, wenn man dann auf Erspartes zurückgreifen kann. Wichtig dabei: rechtzeitig den Sparvertrag etc. kündigen, damit keine Strafzinsen anfallen. Und: Vermögen, das man in Wertpapiere wie etwa Aktien oder Investmentfondsanteile investiert hat, sollte man nur unter Vorbehalt einplanen. Sonst ist man im schlimmsten Fall gezwungen, auch bei niedrigen Kursen seine Wertpapiere zu verkaufen. Das wäre ärgerlich und sollte daher vermieden werden.Wer eigenes Geld in Seminare, Workshops & Co. investiert, kann die Ausgaben als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Dafür muss die Fortbildung aber zwingend berufliche Gründe haben. Geht ein Kurs als Weiterbildung durch, kann man in der Steuererklärung alle Ausgaben eines Jahres in der Rubrik Werbungskosten in voller Höhe von den Einnahmen abziehen.

Von der Steuer absetzen

Die Palette der vom Finanzamt anerkannten Fortbildungskosten ist sehr breit und reicht von Kurs- und Prüfungsgebühren über Reisekosten und Verpflegung bis zu Schreibmaterial, Kopierkosten und Internetgebühren. Sind die Ausgaben höher als das, was im Jahr an Gehalt reingekommen ist, lässt sich der „überschüssige Verlust“ sogar steuerfreundlich in die Folgejahre transportieren.

Tipp: Wer seine Lernausgaben im laufenden Steuerjahr schon abschätzen und glaubhaft belegen kann, sollte sich den Betrag beim Finanzamt gleich als Freibetrag auf der Steuerkarte vermerken lassen. Dann werden auf diese Summe gar nicht erst Abgaben einbehalten.

Aufstiegs Bafög

Über das Aufstiegs-Bafög – früher Meister-Bafög – kann man vom Staat Geld für rund 700 verschiedene Abschlüsse bekommen: Egal, ob man eine Fortbildung zum:zur Meister:in, Techniker:in, Erzieher:in, Fach- oder Betriebswirt:in, Wirtschaftsinformatiker:in oder ähnliches draufsatteln will, gefördert wird alles, was zum Aufstieg qualifiziert.

Sogar, wenn man bereits ein Bachelorstudium (aber keinen Master!) absolviert hat. Gefördert werden Vollzeitkurse in der Regel bis zu drei Jahren, in Teilzeit bis zu vier Jahren. Für Kursgebühren werden bis zu 15.000 Euro beigesteuert, knapp 50 Prozent davon geschenkt, der Rest als verbilligtes Darlehen. Wer die Abschlussprüfung besteht, erhält weitere 50 Prozent des noch zurückzuzahlenden Darlehens als kleinen Bonus erlassen. Machst Du Dich nach dem Abschluss selbstständig, musst Du das Darlehen gar nicht zurückzahlen und kannst so schuldenfrei Dein eigenes Unternehmen starten.

Alleinerziehende erhalten zudem einen monatlichen 150-Euro-Zuschuss für die Kinderbetreuung. Für den Lebensunterhalt gibt es – einkommens- und vermögensabhängig – für Singles ohne Kind bis zu 892 Euro pro Monat. Verheiratete oder Erziehende bekommen pro Partner oder Kind bis zu 250 Euro mehr.

Aufstiegsstipendium

Ziel des Aufstiegsstipendiums ist es, mehr Leute an die Unis zu bekommen und so die Akademiker:innenquote im Land zu heben. Ergo sponsert die Regierung 1.000 Berufstätigen pro Jahr ein Erst(!)studium. Wer also bereits irgendein Studium hinter sich hat, ist raus aus dem Rennen. In der Vollzeitversion sind als Förderung monatlich 861 Euro plus 80 Euro Büchergeld vorgesehen. Ist Nachwuchs mit im Spiel, wird zusätzlich eine Betreuungspauschale in Höhe von 150 Euro pro Kind (unter 14 Jahren) gezahlt. Wer berufsbegleitend studiert, kann für die Dauer des Studiums 2.700 Euro jährlich bekommen. Bewerben können sich besonders qualifizierte Facharbeiter:innen mit einer Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Berufspraxis.

Prämiengutschein

Der Prämiengutschein ist ein Element aus dem „Bundesprogramm Bildungsprämie“ und richtet sich an Bildungswillige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 20.000 Euro (40.000 bei Verheirateten). Auch Eltern in Elternzeit, Berufsrückkehrende und Teilzeitarbeitende (mindestens 15 Stunden pro Woche) können einen Gutschein beantragen. Der Staat übernimmt damit die Hälfte der Veranstaltungsgebühr, bis zu 500 Euro im Jahr. In einigen Bundesländern darf die Weiterbildung nicht mehr als 1.000 Euro kosten.

Achtung: Das Förderprogramm endet bald. Prämiengutscheine können nur noch bis Ende 2021 beantragt werden.

Weiterbildungssparen

Beim Weiterbildungssparen – Teil zwei des „Bundesprogramms Bildungsprämie“ – ist es Arbeitnehmer:innen gestattet, schon vor Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist Geld aus ihren VL-Verträgen (Vermögenswirksame Leistungen) zu entnehmen und in die Weiterbildung zu investieren. Die vom Staat gewährte Arbeitnehmersparzulage bleibt ihnen weiter erhalten. Einkommensgrenzen gelten bei dieser Förderart nicht, allerdings muss auch hier erst wieder eine Beratungsstelle aufgesucht werden, die die Förderfähigkeit der jeweiligen Weiterbildung checkt.

Bildungsschecks der Bundesländer

Viele Bundesländer wie etwa Nordrhein-Westfalen und Brandenburg bieten lernwilligen Arbeitnehmer:innen per Bildungsscheck Finanzspritzen für ihre Weiterbildung. Diese richten sich je nach Programm oft – aber nicht ausschließlich – an Mitarbeitende kleinerer Unternehmen, an Teilzeitarbeitnehmer:innen, Berufsrückkehrer:innen, ältere oder befristet Beschäftigte. Meist gibt es die Hälfte der Kursgebühren, maximal 500 Euro.

Für nähere Infos einfach nach „Bildungsscheck“ und dem jeweiligen Bundesland googeln.

Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit

An Arbeitslose oder Arbeitnehmende, die mit einer Kündigung rechnen müssen, wenn sie eine bestimmte Qualifikation nicht nachweisen können, eine Weiterbildung also dringend nötig haben, um ihre Jobchancen zu sichern oder zu verbessern, vergibt die Bundesagentur für Arbeit ihre Bildungsgutscheine. Grundsätzlich sind die geförderten Kurse vom Betrag her nicht gedeckelt, sie müssen aber in Güte und Abschluss zertifiziert sein.

Stipendien

Auch wenn das Stipendienwesen in Deutschland noch längst nicht so üppig ausgestattet ist wie beispielsweise in den USA, gibt es hierzulande dennoch zahlreiche Wohltäter, die einem mit Geld und Sachspenden unter die Arme greifen. Der Staat, Parteien, Verbände, Kirchen, Unternehmen oder reiche Privatleute – sie alle sponsern über Begabtenförderungswerke oder Stiftungen Projekte verschiedenster Couleur, unter anderem eben auch Bildung und Weiterbildung.

Ehrlicherweise muss man sagen, dass es vorrangig Finanzspritzen für Studiums- und Promotionsvorhaben an Hochschulen gibt. Unterstützung für eine nicht universitäre Weiterbildung oder eine Kongressteilnahme ist schwerer zu finden, aber es gibt sie, wie etwa über den Hildegardis Verein, der auch zinslose Weiterbildungsdarlehen von bis zu 10.000 Euro an Frauen und Alleinerziehende vergibt. Immerhin.

Ein weiteres Problem ist, dass das Gros der Programme altersgebunden ist. Ab 30 oder sogar 40 wird’s ausgesprochen dünn. Die Palette der möglichen Unterstützung reicht von Büchergeld über Druckkostenzuschüsse für Dissertationen bis hin zu monatlichen oder jährlichen Finanzspritzen, mit denen sich Kurse oder der Lebensunterhalt bestreiten lassen. Kleine Stiftungen sponsern zwar oft weniger als die großen, sind aber von Bewerber:innen noch nicht so überlaufen.

Weitere Infos im Netz:

Speziell auf „Berufliche Aus- und Weiterbildung im Ausland“ zielt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, GIZ. Sie fördert – wenngleich auch oft altersbegrenzt – beispielsweise mehrmonatige Praktikumsaufenthalte in den USA, Russland, Japan, China oder Mittel- und Osteuropa.

Man sieht, es gibt eine ganze Reihe an Finanzierungsmöglichkeiten für die eigene Weiterbildung. Der Rechercheaufwand zahlt sich aus!