Autoleasing für Privatleute

Autoleasing für Privatleute

Autoleasing setzt sich zunehmend auch bei Privatleuten durch, aber die Verträge sind kompliziert. Man sollte wissen, worauf man sich einlässt.

Der alte Wagen will nicht mehr so richtig. Die Reparaturen nehmen überhand. Ein neuer soll her. Warum nicht mal leasen? Monatliche und überschaubare Raten statt eines hohen Kaufpreises. Und am Ende der Vertragszeit muss man sich nicht um den lästigen Verkauf des Fahrzeugs kümmern. Klingt grundsätzlich gut. Was bei Unternehmern und Freiberuflern weit verbreitet ist, lassen sich auch immer mehr Privatleuten durch den Kopf gehen – auch, wenn diese die Raten anders als Selbstständige nicht steuerlich geltend machen können. Wer sich dafür interessiert, sollte jedoch die Spielregeln kennen.

Wie funktioniert Leasing?

Als Leasingnehmerin wirst Du nicht Eigentümerin des Autos. Der Leasinggeber räumt Dir vielmehr ein Nutzungsrecht an dem Fahrzeug ein, für das Du monatlich bezahlst. Grundsätzlich unterscheidet man beim Leasing zwei Vertragstypen, Restwertvertrag und Kilometerleasing.

Restwertvertrag

Beim Restwertvertrag wird ermittelt, wie viel das Fahrzeug bei Vertragsablauf noch wert ist. Die Leasingrate errechnet sich dann anhand des aktuellen Fahrzeugwerts abzüglich des geschätzten Restwerts und zuzüglich Gebühren und Zinsen. Hier gilt es genau hinzuschauen. Wird der Restwert nämlich zu hoch angesetzt, droht eine entsprechende Nachzahlung am Ende der Laufzeit, wenn der Wagen dann tatsächlich weniger wert ist.

Beim Restwertvertrag kommt teilweise auch ein sogenanntes Andienungsrecht ins Spiel. In dem Fall kann der Leasinggeber am Ende der Laufzeit von Dir verlangen das Fahrzeug zu kaufen, sollte der tatsächliche Wert geringer sein als der ursprünglich kalkulierte Restwert.

Willst Du Dir hingegen die Möglichkeit offenlassen, das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zu erwerben, musst Du versuchen, ein Ankaufsrecht zu dem dann niedrigeren Restwert mit dem Händler oder der Leasingfirma zu vereinbaren – am besten schriftlich.

Kilometerleasing

Bei diesem Vertragsmodell hängen die Raten von den voraussichtlich im Jahr zurückgelegten Kilometern ab. Zu beachten ist jedoch: Wer mehr Kilometer fährt als vertraglich vereinbart (Mehrkilometer), muss am Ende einen Aufschlag zahlen. Wer später weniger auf dem Tacho hat, bekommt auf der anderen Seite aber auch eine Erstattung.

Ob und wie der Wagen an Wert verliert, spielt hier zwar keine Rolle, der Zustand des Wagens aber schon. Gebrauchsspuren gehen in der Regel zulasten der Leasingfirma. Mängel und Schäden – Beulen, Kratzer, starke Abnutzung im Innenraum – müsstest Du als Leasingnehmer hingegen bezahlen. Regelmäßig lässt die Firma dazu ein Rückgabeprotokoll von einem Sachverständigen erstellen. Das solltest Du Dir gut durchlesen und rechtzeitig ein Veto einlegen – am besten auch als Vermerk auf dem Protokoll – wenn Du eine andere Meinung über den Zustand des Wagens hast.

Zusätzliche Kosten

Während der Vertragslaufzeit musst Du das Fahrzeug pflegen und warten. Für Inspektionstermine sind Markenwerkstätten zuständig. Der Großteil der Leasingfirmen verlangt außerdem eine Vollkaskoversicherung für den Wagen und schließlich ist meist auch eine GAP-Versicherung (Leasingraten-Ausfallversicherung) im Paket, die im Fall eines Totalschadens den Differenzbetrag zwischen den noch offenen Leasingraten und dem Betrag, den die Vollkaskoversicherung zahlt, übernimmt.

Einige Unternehmen bieten inzwischen auch ein Full-Service-Leasing an – gegen einen entsprechenden Aufpreis auf die Rate. Hier sind dann Reparatur- und Versicherungskosten bereits enthalten. Ob das günstiger ist, als jeden Werkstattbesuch selbst zu zahlen, lässt sich aber natürlich schlecht vorhersehen.

Fazit

Für alle, die ihr Auto lediglich nutzen wollen und gerne öfter mal ein neues Modell ausprobieren, kann Leasing eine attraktive Alternative sein. Da mit der Rate nicht der Kaufpreis des Fahrzeugs, sondern nur dessen Wertverlust getilgt wird, ist diese teilweise auch günstiger als bei einem Autokredit. Ob das im Einzelfall wirklich so ist, sollten Interessenten gut vergleichen, indem sie für beide Varianten Angebote einholen. Vor Unterschrift das Kleingedruckte gut zu studieren, ist ohnehin Pflicht – auch, um etwaige versteckte Kosten zu entdecken. Außerdem sollte man sicher sein, die Raten über die vereinbarte Laufzeit wirklich stemmen zu können. Denn vorzeitig kündigen lässt sich der Leasingvertrag in der Regel nur gegen hohe Vertragsstrafen.

Checkliste

Was es vor Vertragsabschluss zu prüfen gibt:

  1. Welches Leasingmodell passt zu Dir?
  2. Verschiedene Leasingangebote einholen und vergleichen
  3. Nicht unter Zeitdruck handeln
  4. Beachte das Kleingedruckte
  5. Mündliche Versprechen unbedingt schriftlich bestätigen lassen
  6. Keine zu langen Laufzeiten wählen
  7. Reicht die Liquidität, um die Leasingraten über die gesamte Vertragslaufzeit zu aufbringen zu können?
  8. Prüfen, ob es sinnvoll ist, eine Leasingsonderzahlung zu leisten.
  9. Wird eine GAP-Versicherung angeboten?

Quelle: ADAC