Über den eigenen Tod nachzudenken, machen viele nur ungern. Doch das Leben ist vergänglich und daher ist es wichtig, sich zu überlegen, was aus dem eigenen Erbe wird. Ob Du einen letzten Willen aufsetzen solltest, kommt ganz darauf an, wer später einmal erben soll. Vielleicht möchtest Du einer ganz bestimmten Person besonders danken oder es gibt einen Angehörigen, den du lieber von Deinem Erbe ausschließen möchtest. Über diese Punkte solltest Du Dir auf jeden Fall frühzeitig Gedanken machen.
Die Sache ist die: Gibt es kein Testament, kann die gesetzliche Erbfolge greifen. Ganz grob gilt danach: In erster Linie erben die Kinder zu gleichen Teilen und der:die Ehepartner:in. Gibt es keine Kinder, kommen die Eltern oder Geschwister zum Zug. Passt diese Regelung nicht mit Deinen Plänen überein und Du möchtest beispielsweise Personen, mit denen Du nicht verwandt oder verheiratet bist, einen Anteil vererben, musst Du Deinen Willen per Testament kundtun. Hier findest Du klassische Konstellationen, in denen ein eigener letzter Wille sinnvoll sein kann. Trifft davon eine auf Dich zu?
Unverheiratetes Paar
Ohne Testament ginge der Lebenspartner oder die -partnerin leer aus, denn er bzw. sie ist in der gesetzlichen Erbfolge überhaupt nicht vorgesehen.
Kinder aus verschiedenen Ehen
In dem Fall möchten die Partner:innen vielleicht verhindern, dass das eigene Erbe auch an die Stiefkinder fließt. Hier hilft eine sogenannte Vor- und Nacherbschaft. Nach dem Tod soll das Erbe zunächst an den überlebenden Partner oder die Partnerin fließen. Heiratet er oder sie wieder oder stirbt, geht das Erbe aber direkt an die eigenen Kinder.
Erb:innen ausschließen
Gibt es Angehörige in deiner Erbfolge, die Du lieber außen vorhalten möchtest, kannst Du sie per Testament zumindest auf den gesetzlichen Pflichtteil reduzieren. Dann bekommen sie in der Regel nur die Hälfte des eigentlichen Erbanspruchs.
Andere Erbquoten
Testamentarisch kannst Du auch festlegen, dass eine:r der gesetzlichen Erb:innen etwas mehr erhalten soll als andere. Das kann zum Beispiel infrage kommen, wenn ein Kind bereits zu Lebzeiten Teile des Vermögens erhalten hat oder das andere einige Jahre im Betrieb oder bei der Pflege geholfen hat.
Einzelne Gegenstände vererben
Willst Du, dass zum Beispiel Deine Tochter auf jeden Fall Deinen Hochzeitsring bekommt und der Neffe das Gemälde über dem Sofa, kannst Du das im Testament im Wege von Vermächtnissen anordnen.
Formfragen: Ein Testament musst Du immer handschriftlich aufsetzen, also den kompletten Text selbst schreiben und unterschreiben. Sinnvoll ist in jedem Fall auch, ein Datum zu ergänzen. Eine Alternative ist ein Erbvertrag mit dem Partner oder der Partnerin. Den muss ein Notar oder eine Notarin beurkunden.
Checkliste: Hast Du an alles gedacht?
- Ist es für meine persönliche Situation sinnvoll, ein Testament zu verfassen?
- Wen oder welche Angebote nutze ich zur Unterstützung bei der Erstellung meines Testaments? (Recherchiere Anlaufstellen und Angebote)
- Wer soll begünstigt werden?
- Wer soll ausgeschlossen werden?
- Gibt es bestimmte Wertgegenstände, die ich an ausgewählte Menschen weitergeben möchte?
- Wann soll mein letzter Wille verfasst werden?
- Wen informiere ich über mein Testament und den Aufbewahrungsort, sofern es nicht in einem Notarbüro hinterlegt ist?
Überlege Dir genau, wo Du Dein Testament aufbewahrst und wen Du über diesen Ablageort informierst. Übrigens gibt es auch die Möglichkeit, das Testament bei einem Notar oder einer Notarin zu hinterlegen.
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Erfahre mehr darüber, wie Du Deinen eigenen Nachlass regeln kannst, im Gespräch mit Petra.