VL-Sparen: Das kleine Extra vom Arbeitgeber

VL-Sparen

Vermögenswirksame Leistungen – das klingt mächtig bürokratisch, irgendwie angestaubt und wenig sexy. Doch dieses Geschenk vom Unternehmen hat es in sich, wenn Du es clever anlegst.

Kleinvieh macht auch Mist, heißt ein altes Sprichwort. Und das könnte auch das Motto bei den vermögenswirksamen Leistungen sein. Bis zu 40 Euro extra könntest Du als Auszubildend:r, Beamt:in, Angestellte:r, Richter:in und Soldat:in Monat für Monat bekommen. Zugegeben, das ist kein besonders großer Betrag. Trotzdem solltest Du Dir dieses Extra vom Unternehmen nicht entgehen lassen.

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sollen beim langfristigen Vermögensaufbau helfen. Und das klappt ziemlich gut. Clever angelegt, wird aus den VL mit der Zeit ein kleines Vermögen. Deshalb ist die monatliche Zulage auch eine richtig gute Sache. Zumal es noch eine staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage on top gibt, wenn Du nicht über ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb einer bestimmten Grenze verfügst. Die liegt bei Bausparverträgen bei 17.900 Euro, bei der Wohnungsbauprämie sind es 35.000 Euro, bei der Tilgung eines Baukredits 17.900 Euro, bei Sparplänen auf Aktienfonds oder ETFs sind es 20.000 Euro (Stand: Sommer 2023). Für Ehepaare gilt jeweils die doppelte Summe.

Doch wer bekommt überhaupt vermögenswirksame Leistungen? Grundsätzlich sind sie zwar freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, für viele Berufe sind sie aber im Tarifvertrag garantiert. Und selbst wenn sie nicht im Tarifvertrag verankert sind, unterstützen viele Chef:innen ihre Angestellten beim Vermögensaufbau. Frag also auf jeden Fall nach, ob auch Du VL bekommen kannst. Sie fließen nämlich nicht automatisch, Du muss selbst aktiv werden.

Bausparen oder Aktienfonds-Sparen

Das kleine Extra kannst Du in eine Vielzahl von neuen oder bereits bestehenden Verträgen einzahlen (lassen): von der laufenden Baufinanzierung über einen Bausparvertrag oder Banksparplan bis zu einem Aktienfonds-Sparplan. Bei den beiden Sparplänen musst Du darauf achten, dass diese auch für VL-Sparen geeignet sind. Grundsätzlich schließt Du einen VL-Vertrag Deiner Wahl ab und legst Deinem Arbeitgeber eine Bestätigung vor. Der Arbeitgeber zahlt dann den zugesagten Betrag in Deinen Vertrag ein.

Vermögenswirksame Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Denn sie steigern praktisch Dein Bruttogehalt. Dein Arbeitgeber überweist den vollen VL-Betrag auf das VL-Konto, Du bezahlst im Gegenzug über die Lohnabrechnung Steuern und Abgaben. Im Vergleich zum Zustand ohne vermögenswirksame Leistungen verringert sich also Dein Nettogehalt geringfügig, aber wirklich nur geringfügig. Die erwirtschafteten Kapitalerträge, wie z.B. Zinsen oder Kursgewinne, sind natürlich später wie andere Geldanlagen auch steuerpflichtig. Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen in der Regel sieben Jahre – sechs davon sind Jahre mit Einzahlungen, das siebte ist ein Ruhejahr. Nach dem sechsten Jahr kannst Du bereits den nächsten Vertrag beginnen. Das passiert normalerweise automatisch.

Welche Variante ist die beste für Dich?

Wie immer bei der Geldanlage kommt es auch hier auf Deine Pläne und Ziele an. Willst Du in absehbarer Zeit eine Wohnung oder ein Haus kaufen, dann ist der Bausparvertrag vielleicht die richtige Variante für Dich. Besitzt Du bereits eine Immobilie, können die vermögenswirksamen Leistungen in Deine Baufinanzierung fließen. Kommt das für Dich erstmal nicht in Frage, solltest Du auf die renditestärkste Variante setzen: VL-Sparpläne auf Aktienfonds. Die Rendite eines VL-Sparplans auf Fonds mit Schwerpunkt deutscher Aktien kann sich mit mehr als sieben Prozent pro Jahr wirklich sehen lassen.

Und das nicht nur in den vergangenen, sehr guten Börsenjahren: Berechnungen des Fondsverbands BVI für alle Siebenjahres-Zeiträume seit 1962 zeigen, dass die in dieser Zeit angefallenen 50 Sparpläne ohne die staatliche Zulage eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,3 Prozent erzielt hätten.

Wenn Dein Arbeitgeber also über einen Zeitraum von sechs Jahren monatlich 40 Euro, also insgesamt 2.880 Euro in Deinen Sparplan eingezahlt hat, konntest Du Dich nach dem Ruhejahr über stolze 3.860 Euro freuen. Mit Sparzulage waren es sogar mehr als 10 Prozent Rendite pro Jahr. VL-Sparen in Aktienfonds lohnt sich also auf jeden Fall, auch ohne Zulage!

Lass Dir das Geld auf keinen Fall entgehen. Das tun nämlich viele Deutsche. Berufstätige lassen sich 1,6 Milliarden Euro durch die Lappen gehen – Jahr für Jahr. Das hat der Bundesverband der deutschen Banken jüngst errechnet. Verstehen kann man das eigentlich nicht. Einen VL-Vertrag auszuwählen und abzuschließen dauert maximal ein oder zwei Stunden – ein bisschen Recherche inklusive.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Informiere Dich, ob Du vermögenswirksame Leistungen bekommst.
  • Falls das so ist, entscheide Dich, ob Deine VL in einen Aktienfonds, einen Banksparplan, einen Bausparvertrag oder die Tilgung eines Baukredits fließen sollen.
  • Die besten Renditen bieten häufig Aktienfonds.
  • Entscheide Dich für einen Anbieter sowie ein Produkt und schließe den entsprechenden Vertrag ab.
  • Diesen Vertrag legst Du Deinem Arbeitgeber vor, der Deine vermögenswirksamen Leistungen dann dorthin überweist.
Jessica Schwarzer
Journalistin und Börsenexpertin

Jessica Schwarzer ist Autorin für das finanz-heldinnen Magazin und eine der renommiertesten Finanzjournalistinnen Deutschlands. Ihre Leidenschaft für die Börse hat die gebürtige Düsseldorferin zum Beruf gemacht. Die langjährige Chefkorrespondentin und Börsenexpertin des Handelsblatts (2008 bis 2018) arbeitet heute selbstständig als Journalistin und Moderatorin. Sie hat mehrere Bücher über die Psychologie von Anlegern und Investmentstrategien geschrieben. Die deutsche Aktienkultur ist ihr eine Herzensangelegenheit, für die sie sich auch mit Vorträgen und Seminaren stark macht. Darüber hinaus schreibt sie eine wöchentliche Kolumne bei onvista.de, einem der meistbesuchten Finanzportale in Deutschland.