Finanzielle Klarheit bei Trennung

Cropped shot of a couple having a disagreement at home

Die Trennung vom Partner oder der Partnerin stellt das Leben auf den Kopf. Davon bleiben auch die Finanzen nicht verschont. Unsere Checkliste unterstützt Dich dabei, im Trennungsfall für finanzielle Klarheit zu sorgen.

Eine Trennung gleicht meist einer emotionalen Achterbahnfahrt. Ist der erste Schmerz überwunden, gilt es, das Leben wieder in die Hand zu nehmen und neu zu organisieren. Das bedeutet jede Menge Arbeit, die Kraft und Nerven kostet, denn nicht selten kommt es spätestens dann zu Konflikten, wenn es ums Geld geht. In manchen Fällen gibt es klare, gesetzliche Regelungen, in anderen sollte man sich trotz Liebesaus gemeinsam und in Ruhe an einen Tisch setzen, um gute Lösungen zu finden. Folgende Punkte gilt es zu bedenken:

1. Den gemeinsamen Haushalt auflösen

Wer bleibt, wer zieht aus? Läuft der Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung auf beide Partner*innen, kann dieser nicht einseitig gekündigt werden. Wichtig, ein gemeinsamer Vertrag bedeutet auch eine gemeinsame Haftung. Bittet also den*die Vermieter*in, den Vertrag entsprechend zu ändern. Sollte diese*r nicht zustimmen, bleibt die gemeinsame Kündigung und jede*r sucht sich eine neue Wohnung.

Übernimmt ein*e Partner*in den gemeinsamen Mietvertrag, hat der*die andere dem*der Vermieter*in gegenüber dennoch keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, selbst dann nicht, wenn er*sie ursprünglich die Hälfte beigesteuert hat. Hier gilt es also, eine gemeinsame Lösung zu finden – fair wäre, wenn der*die ausziehende Partner*in ausbezahlt wird. Dafür könnt Ihr beispielsweise eine Ratenzahlung vereinbaren. Am besten haltet Ihr die Bedingungen (Höhe und Zahlungszeitpunkte der Raten) in einem schriftlichen Vertrag fest. Auch Verträge zwischen Privatpersonen unterliegen dem Vertragsrecht und führen bei Nichteinhaltung zu rechtlichen Konsequenzen.

Schwieriger wird die Auflösung bei einer eigenen Immobilie. Stehen beide Eheleute als Eigentümer*innen im Grundbuch, gehört ihnen das Haus auch gemeinsam. Eine Trennung ändert daran nichts. Zieht ein*e Eigentümer*in aus, kann diese*r von der anderen Person, die im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, Miete verlangen.

Läuft auf die Immobilie noch eine gemeinsame Baufinanzierung, so bleiben weiterhin beide Partner*innen der Bank gegenüber in der Pflicht, die Kreditraten zu bedienen. Soll das Haus verkauft werden, können hohe Kosten auf Euch zukommen, da Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern, wenn der Kredit vor dem vereinbarten Zinsbindungsende abgelöst wird. Ausnahme: Ist der Darlehensvertrag älter als zehn Jahre, kann er jederzeit ohne Entschädigung gekündigt werden.

Achtung, Baukindergeld! Wenn Ihr für die gemeinsame Immobilie Baukindergeld erhaltet, wird dies nur solange bezahlt, wie die Kinder in dem geförderten Haus leben.

2. Das Gemeinsame Konto auflösen

Gemeinschaftliche Girokonten werden in der Regel als sogenannte Oder-Konten geführt, d.h., dass beide Eigentümer*innen allein über das Guthaben verfügen können. Es heißt allerdings auch, dass jede*r in voller Höhe für Schulden haftet. Räumt Dein*e Partner*in also klammheimlich das gemeinsame Konto leer, musst Du dafür geradestehen. Besser also, Ihr kündigt so bald wie möglich das Gemeinschaftskonto und eröffnet eigene Girokonten, auf die die jeweiligen Einkünfte fließen. Denkt daran, Daueraufträge und Lastschriftmandate zu ändern.

Auch gemeinsame Wertpapierdepots folgen meist dem Oder-Prinzip – juristisch gibt es jedoch einen Haken. Obwohl jede*r im Verhältnis gegenüber der Bank über die Wertpapiere verfügen kann, sagt das noch nichts über die Eigentumsverhältnisse an den Wertpapieren im Depot aus. Hat beispielsweise regelmäßig nur ein*e Ehepartner*in Wertpapiere von seinem*ihrem Einkommen gekauft, dann gehören sie ihm*ihr auch allein – auch, wenn das Depot von beiden gemeinsam eröffnet worden ist. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs hat der Partner oder die Partnerin jedoch einen Anspruch darauf, dass ihm*ihr die Hälfte des Wertzuwachses ausgezahlt wird.

3. Trennungsunterhalt

Bevor es zur rechtskräftigen Scheidung kommen kann, müsst Ihr mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, also einen getrennten Haushalt geführt haben. Während dieser Trennungsphase hat der*die Ehepartner*in mit dem geringeren Einkommen in der Regel Anspruch auf Trennungsunterhalt. Ausnahme: Wenn beide Ehepartner*innen keine Kinder haben und ihre Einkommen etwa gleich hoch sind, gilt der Anspruch nicht. Der Trennungsunterhalt muss schriftlich eingefordert werden.

4. Unterhalt für die gemeinsamen Kinder

Die Person, die die gemeinsamen minderjährigen Kinder im eigenen Haushalt betreut und versorgt, erfüllt dadurch seine Unterhaltsverpflichtung. An ihn*sie fließt auch das Kindergeld. Der andere Elternteil muss abhängig von seinem*ihrem Einkommen, sowie dem Alter und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder Barunterhalt leisten. Die Höhe bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

5. Vom Ehegattensplitting profitieren

Aus steuerlicher Sicht wäre es verlockend, so lange wie möglich verheiratet zu bleiben und so weiterhin von den Steuervorteilen durch das Ehegattensplitting zu profitieren. Doch Vorsicht, hier gibt es klare Grenzen. Werden diese nicht eingehalten, wertet die Behörde das als Steuerhinterziehung. Während der Trennungsphase könnt Ihr Euch weiterhin beim Finanzamt gemeinsam veranlagen lassen. Dieser Vorteil entfällt allerdings in dem Jahr, das auf das Kalenderjahr der Trennung folgt. Habt Ihr Euch bspw. im Dezember getrennt, wird Euch bereits im Januar des Folgejahres die – meist ungünstigere – Steuerklasse I, bzw. II für Alleinerziehende zugeteilt.

6. Versicherungen

In einigen Versicherungen wie Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz sind jeweils beide (Ehe)partner*innen berücksichtig. Hier solltest Du prüfen, wer Versicherungsnehmer*in ist und die bisherigen Verträge entsprechend anpassen. Auch Lebensversicherungen, die den*die Noch-Partner*in begünstigen, sollten ggf. angepasst werden.

7. Zugewinn- und Versorgungsausgleich

Ist nichts anderes vereinbart, etwa in einem Ehevertrag, gilt der Zugewinnausgleich. Das bedeutet, dass der Vermögenszuwachs, der während der Ehe entstanden ist, zu gleichen Teilen auf beide Partner*innen verteilt wird. Erbschaften und Schenkungen sind vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen.

Rentenanwartschaften sind bei den meisten Ehepartnern*innen unterschiedlich hoch, weil eine*r von beiden bspw. die Care-Arbeit für die gemeinsamen Kinder übernommen hat und so über einen gewissen Zeitraum nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet hat. Vielleicht war auch eine*r von beiden längere Zeit arbeitslos oder ist im öffentlichen Dienst beschäftigt. Die Differenz der Rentenanwartschaften wird über den Versorgungsausgleich beigelegt. Dazu zählen Anwartschaften aus der gesetzlichen Rente ebenso wie aus Riester-Verträgen, betrieblichen Altersversorgungen, privaten Rentenversicherungen sowie Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.

Wie Du siehst, kann es auch mit Blick auf die Finanzen kompliziert werden, eine langjährige Beziehung zu beenden. Leichter wird es, wenn Ihr Euch trotz Trennung noch in die Augen schauen und sachlich über die einzelnen Schritte sprechen könnt. Das spart Zeit, Nerven und unterm Strich auch eine große Portion Kosten.