Küchenkauf – darauf solltest Du achten

Küchenkauf – darauf solltest Du achten

Alle guten Partys enden hier. Doch eine gute Küche muss mehr können, als gemütlich sein. Was bei der Planung zu beachten ist und wie Käufer:innen Fehlinvestitionen vermeiden.

Ein urbanes Abendessen mit Freund:innen. Offene Küche, das Licht ist gedimmt, im Hintergrund dudelt gefällige Jazzmusik, zwei Männer gehen zum Kühlschrank. Sie suchen nach Bier. Noch. Denn das Kaltgetränk verkommt zur Nebensache, als die beiden die Ausstattung der Küche bemerken. Extrabreite Schübe, Dampfgarer, integrierter Dunstabzug – wer denkt da noch an ein kühles Blondes?

Zugegeben: Der Werbespot eines namhaften Küchenherstellers zeichnet wohl ein überzogenes Bild vom Stellenwert hochwertiger Kochaccessoires. Fakt ist aber: Ihren Ruf, das Herz des Hauses zu sein, trägt die Küche zu Recht.

Eine aktuelle Umfrage belegt, dass die Küche und ihre Ausstattung inzwischen auch jungen Menschen ausgesprochen wichtig sind. In der Gruppe der 19- bis 29-Jährigen gaben bei einer Erhebung von Studierenden aus Furtwangen 88 Prozent der Befragten an, die Küche habe einen „sehr hohen Stellenwert“ in ihrem Leben. Die Bereitschaft, Geld in diesen Raum zu stecken ist deutlich größer als bei Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Bad. Gott sei Dank möchte man fast sagen. Denn eine gute Küche kann heute schnell so viel kosten wie ein Mittelklassewagen ab Werk.

Umso wichtiger ist es, die Planung akribisch anzugehen und die neue Küche so exakt wie möglich den eigenen Bedürfnissen anzupassen.

Das Maß aller Dinge

Wer nicht gerade baut, sondern die neue Küche in einen bestehenden Grundriss einpassen muss, hat darin einen ersten limitierenden Faktor. Denn die Grundfläche, aber auch die Raumhöhe, die Position von Fenstern und Heizkörpern sowie der Wasserauslass bestimmen maßgeblich, wie die einzelnen Küchenkomponenten anzuordnen sind. Am Anfang jeder Planung sollte daher die genaue Vermessung des Raumes stehen.

Als Käuferin kannst Du entweder selbst zum Zollstock greifen, oder Du lässt ein professionelles Aufmaß nehmen. Dieser Service ist meist für vergleichsweise schlankes Geld zu haben und – zumindest bei komplexeren Grundrissen – ein lohnendes Investment. Nichts ist schließlich ärgerlicher, als am Ende die teure Granitarbeitsplatte einen Zentimeter zu kurz bestellt zu haben oder festzustellen, dass der schicke Gasherd nicht in die dafür vorgesehene Nische passt.

Ist das Platzangebot ermittelt, beginnt die eigentliche Planung. Hier solltest Du Dir im Wesentlichen drei Fragen stellen:

  • Welche Komponenten/Elektrogeräte gehören neben dem Herd und der Spüle zum absoluten Pflichtprogramm (Mikrowelle, Dampfgarer, Apothekerschrank)?
  • Was steht auf der Wunschliste, ist aber kein absolutes Muss?
  • Welcher Preis markiert die absolute Schmerzgrenze für Planung, Kauf und Einbau?

Dieses Grundraster ist sowohl für Selbstplaner als auch für all jene von Bedeutung, die sich im Küchenstudio oder Möbelhaus beraten lassen, da es überteuerte Fehlplanung ebenso verhindert wie faule Kompromisse.

Nicht am falschen Ende sparen

So wichtig es ist, das eigene Budget zu kennen, so teuer kann es im Nachhinein werden, wenn Du am falschen Ende sparst. Zum Beispiel bei den Elektrogeräten. Zwar muss niemand teure Marken kaufen, allerdings gilt es, gewisse Mindeststandards zu wahren. Wichtig ist vor allem, den Energieverbrauch von Ofen, Kühlschrank und Geschirrspüler zu klären. Zudem sollten Käufer vor Erwerb der Geräte in Erfahrung bringen, an wen sie sich bei Mängeln oder einer Reparaturanfrage wenden müssen, ob ihnen nur der gesetzliche Käuferschutz zusteht oder ob sie zusätzlich eine Garantie erhalten.

Wichtig: Wer Kühl- und Gefrierschrank so in die Küchenzeile integrieren will, dass er hinter einer einheitlichen Schrankfront verschwindet, muss auf eine ausreichende Belüftung achten. Sonst führen Blenden und Seitenteile zu einem Wärmestau, der den Stromverbrauch deutlich erhöht und die Lebensdauer des Geräts erheblich verkürzen kann.

Deine Rechte nach dem Küchenkauf

Der Induktionsherd streikt, im Kühlschrank steht das Wasser und die Farbe der Fronten ist auch die falsche: Was Käufern zusteht, wenn die vermeintliche Traumküche ein Albtraum ist.

  • Die Pflicht
    Küchenstudios, Möbelhäuser und Onlinehändler müssen 24 Monate lang dafür geradestehen, dass neu gekaufte Waren keine Mängel aufweisen. So steht es im Gesetz. Dieses sogenannte Gewährleistungsrecht umfasst alle Macken, die das Produkt schon zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Bemerkt ein Käufer einen solchen Fehler (Holzwurm in der Tür, quietschende Scharniere, Risse in der Arbeitsplatte) kann er vom Händler verlangen, dass er die Ware repariert oder durch ein fehlerfreies Produkt ersetzt. Wer eine individuell gestaltete Maßküche bei sich einbauen lässt, kann sich bei Mängeln sogar fünf Jahre an seinen Vertragspartner wenden, da dann kein Kauf- sondern ein Werkvertrag vorliegt (BGH, Az. VII ZR 162/12). Diese Verlängerung gilt allerdings nur für die Einbauten als solche. Für die Elektrogeräte (Herd, Kühlschrank, etc.) gilt auch weiterhin die zweijährige Frist aus dem Kaufrecht.
  • Die Kür
    Im Gegensatz zu Gewährleistungen sind Garantien nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillige Leistungen. Garantien gewährt auch nicht der Händler, sondern der Hersteller. Er kann allerdings selbst entscheiden, welche Funktionen von der Garantie abgedeckt werden sollen und wie lange sie gilt. Besteht eine wie auch immer geartete Garantiezusage, ist der Hersteller aber daran gebunden. Wird also zugesagt, dass die Scharniere des Apothekerschranks zwei Jahre laufen wie geschmiert, wenn der Kunde sie normal benutzt, kann dieser bei Mängeln in diesem Zeitraum jederzeit reklamieren, unabhängig davon, ob das Problem von Anfang an bestand oder erst später entstanden ist. Laufen Gewährleistung und Garantie parallel, können Käufer sich im Normalfall aussuchen, ob sie sich lieber am Hersteller oder am Händler schadlos halten.