Alles auf Anfang

Patchwork-Familie

Patchworkfamilien sind längst keine Seltenheit mehr. Für die finanziellen Herausforderungen gibt es keine Patentlösung – aber Tipps, die den Alltag erleichtern.

Vater, Mutter, anderthalb Kinder – das sind die Koordinaten der deutschen Durchschnittsfamilie. Und wie das mit statistischen Berechnungen so ist, beschreiben sie das echte Leben nur teilweise. Natalie und Gregor beispielsweise leben ein Familienmodell fernab vom Durchschnitt. Die beiden sind seit drei Jahren verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter. Gregor hat außerdem drei Söhne aus erster Ehe, die an jedem zweiten Wochenende und in den Schulferien bei ihm und Natalie leben.

Für beide Familien bedeutet das zunächst, alles auf Anfang zu stellen. In der Regel funktioniert das Zusammenleben in der neuen Konstellation selten vom Start weg reibungslos. Plötzlich ist man Stiefmutter, Wochenend-Papa oder großer Bruder und muss sich in seiner neuen Rolle erst einmal zurechtfinden. Neben den emotionalen Schwierigkeiten gilt es auch, den Alltag der Teilzeit-Großfamilie, in dem die Einkaufsliste länger ist als gewohnt und sich die Termine im Kalender mitunter knubbeln, neu zu organisieren. Ganz zu schweigen von den finanziellen Herausforderung.

Ein guter Zeitpunkt, sich über die Familienfinanzen zu unterhalten, ist dann gekommen, wenn sich die Partner entscheiden, zusammenzuziehen, einen gemeinsamen Haushalt zu führen und die Miete zu teilen. Dann gilt es, Fragen zu klären, ob etwa jeder für sein leibliches Kind aufkommt oder alles aus einem Topf bezahlt wird. Welche Unterhaltsverpflichtungen oder -ansprüche bestehen? Welche Versicherungspolicen müssen angepasst werden, und was geschieht eigentlich mit dem Erbe?

Die Übersicht behalten

Ein Patentrezept für Patchworkfamilien gibt es nicht. Vielmehr kommt es darauf an, eine individuelle Regelung der Finanzen zu finden, mit der alle Parteien leben können. Eine praktische und vor allem übersichtliche Basis ist das Drei-Konten-Modell. Gemeinsame Ausgaben, etwa für Miete, Lebensmittel und Urlaub, werden auf einem Gemeinschaftskonto verwaltet. Als sogenanntes Oder-Konto geführt, können beide Partner, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht, gleichberechtigt über das Guthaben verfügen. Daneben behält jeder sein privates Girokonto bei, über das er alle übrigen Finanzen regelt. Neben dem Gehalt können das sämtliche kinderspezifischen Kosten sein wie Kita-Gebühren, Vereinsbeiträge oder Taschengeld beziehungsweise Einnahmen, etwa Kindergeld oder Unterhalt. Wichtig ist auch, die Finanzen regelmäßig zu prüfen, wenn sich die Lebensumstände ändern.

Gut versichert

Wichtig beim Finanz-Check: sämtliche Versicherungspolicen prüfen. Denn viele Verträge sind an den Haushalt gebunden und werden beim Zusammenzug überflüssig, beispielsweise die Hausratversicherung. Werden zwei Policen parallel geführt, kann es im Schadenfall kompliziert werden, weil dann gründlich aufzulisten ist, welcher Schaden von welcher Versicherung gedeckt ist. Besser also einen der beiden Verträge direkt bei Umzug kündigen und die Versicherungssumme in der anderen Police entsprechend erhöhen. Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht zwar nicht, aber einige Versicherer sind kulant und verzichten auf die dreimonatige Kündigungsfrist.

Sparpotenzial bietet auch eine Familienpolice bei der Privathaftpflichtversicherung. Damit sind Ehepartner und Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt automatisch mitversichert. Leibliche Kinder und Stiefkinder werden in gleichem Maße berücksichtigt.

Obacht bei Policen zum Hinterbliebenenschutz wie Lebens- oder Unfallversicherungen! Je größer die Familie wird, desto höher sollte auch der Hinterbliebenenschutz ausfallen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dass im Schadenfall auch die richtigen Personen bedacht werden, sollte unbedingt den Begünstigten in der Police anpassen. Wird dort niemand namentlich genannt, greift übrigens automatisch die gesetzliche Erbfolge. Bei Natalie und Gregor kein Problem, sie sind verheiratet. Ist allerdings eine Scheidung noch nicht rechtskräftig, fließt die Versicherungssumme an den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin. Nicht verheiratete Lebenspartner und Stiefkinder werden in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt.

Richtig zählen für die Steuer

Mit einer klugen Konstellation beim Kindergeldantrag können Patchworkfamilien Steuern sparen. Das Kindergeld für Gregors Söhne fließt weiterhin an die leibliche Mutter, da die drei überwiegend in deren Haushalt leben. Als Vater kann Gregor seine leiblichen Kinder aber als sogenannte Zählkinder in der Einkommensteuererklärung angeben und dadurch den Kindergeldanspruch für die gemeinsame Tochter erhöhen. Statt der für das erste und zweite Kind üblichen 194 Euro pro Monat erhalten sie 225 Euro pro Monat da die Tochter dank ihrer drei Halbbrüder als viertes Kind gezählt wird. Der Effekt wäre sogar bei Stiefkindern möglich.

Was der Nachwuchs kostet

In Patchworkfamilien leben durchschnittlich drei und mehr Kinder – ein enormer finanzieller Kraftakt, denn statistisch betrachtet summieren sich die Ausgaben für ein Kind bis zur Volljährigkeit auf etwa 131.000 Euro. 

Ausgaben für ein Kind bis zur Volljährigkeit

Patchworkfamilie
Quelle: Statistisches Bundesamt