Plötzlich verwitwet

rothaarige Frau verträumt nach draußen schauend
Sad lonely thoughtful young woman with gorgeous long curly red hair standing sideways indoors staring though a window

Der Tod kommt gewiss, und er kommt mit einer ganzen Reihe an Formalitäten, Fristen und Entscheidungen. Oft sind Hinterbliebene nicht wirklich darauf vorbereitet, schon gar nicht, wenn der Partner oder die Partnerin in jungen Jahren stirbt. Wir zeigen, was nach einem Todesfall geregelt werden muss.

Wir schreiben Bucket Lists mit Wünschen, die wir uns unbedingt in diesem Leben noch erfüllen möchten, weil wir wissen, dass die Möglichkeiten die verfügbare Zeit überwiegen. Wir erinnern uns mit philosophischen Sinnsprüchen in Insta-Posts an die Vergänglichkeit des Lebens. Wir wissen, dass jede:r irgendwann sterben wird, weil das der Lauf der Dinge ist. Wir akzeptieren den Tod als Unvermeidbarkeit des Lebens. Aber wirklich vorbereitet sind wir deshalb noch lange nicht. Vielleicht auf den eigenen Tod, aber selten auf den der Menschen, die uns am nächsten stehen.

Glücklicherweise spricht die Statistik gegen das Sterben in jungen Jahren, so waren 2019 gerade einmal 0,1 Prozent der 30- bis 35-jährigen Deutschen verwitwet. Erst ab 65 Jahren steigt die Quote in den zweistelligen Prozentbereich. Sterben ist in der Regel eine Frage des Alters. Doch das Leben hält sich eben nicht immer an Regeln und der Tod schon gar nicht.

Wen die Unwahrscheinlichkeit trifft, den Partner oder die Partnerin viel zu früh zu verlieren, verfällt man in aller Regel selbst erst einmal in eine Art Schockstarre, ganz besonders, wenn der Tod ohne Vorwarnung kam. Doch fürs Innehalten ist leider kaum Zeit, denn auf den Verlust folgt die Bürokratie. Wir zeigen Dir, was es für Hinterbliebene zu regeln gibt.

Dinge, die sofort erledigt werden müssen

  • Todesbescheinigung
    Verstirbt der oder die Angehörige in einem Krankenhaus oder Hospiz, wird dort auch der Tod offiziell bescheinigt. Bei Sterbefällen zu Hause muss ein Arzt bzw. eine Ärztin hinzugerufen werden, der:die dann die Todesbescheinigung ausstellt. Die Todesbescheinigung brauchst Du, um später beim Standesamt eine Sterbeurkunde zu beantragen.
  • Testament und weitere Dokumente
    Hat der oder die Verstorbene ein Testament aufgesetzt und zu Hause aufbewahrt, muss dieses dem Nachlassgericht übergeben werden. Geschieht das nicht, tritt automatisch die gesetzliche Erbregelung in Kraft. Ein abweichender letzter Wille bleibt dann unberücksichtigt.Wichtig sind außerdem folgende Unterlagen:
    • Personalausweis
    • Geburts- und ggf. Heiratsurkunde
    • Versichertenkarte der Krankenversicherung
    • Versicherungsverträge
    • Bankunterlagen
  • Angehörige und Freund:innen benachrichtigen
    Rufe nahe Angehörige und engste Freund:innen an. Informiere außerdem den Arbeitgeber der verstorbenen Person. Als Ehepartner:in hast Du Anspruch auf Sonderurlaub.
  • Bestattungsunternehmen beauftragen
    Spätestens 36 Stunden nach dem Todeszeitpunkt muss der Leichnam an die Leichenhalle übergeben werden. Beauftrage dafür einen Bestatter. Hat der:die Verstorbene keinen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen abgeschlossen, kannst Du frei wählen.
  • Versicherungen informieren
    Bei einem Unfall muss spätestens 48 Stunden nach dem Tod, nachdem Du vom Tod erfahren hast, die Unfallversicherung informiert werden. Lebens- und Sterbegeldversicherer verlangen die Information spätestens nach 72 Stunden. Ein Anruf genügt fürs Erste. Die Versicherung sagt Dir dann genau, welche Unterlagen sie benötigt.

Dinge, die ein paar Tage Zeit haben

  • Sterbeurkunde
    Die Sterbeurkunde brauchst Du für alle möglichen Formalitäten. Sie berechtigt Hinterbliebene u.a. dazu, Bankkonten aufzulösen und Versicherungsverträge zu kündigen. Lasse sie Dir deshalb am besten in mehrfacher Ausfertigung ausstellen. Spätestens am dritten Tage nach dem Todesfall muss die Sterbeurkunde beim Standesamt am Sterbeort beantragt werden. Es werden Todesbescheinigung, Personalausweis, Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde benötigt.
  • Erbschein
    Hat der oder die Verstorbene weder ein notarielles (!) Testament hinterlassen, in dem Erb:innen benannt werden, noch eine Vorsorgevollmacht ausgestellt, musst Du beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen) einen Erbschein beantragen, um bspw. über Bankguthaben zu verfügen oder Änderungen im Grundbuch vornehmen zu lassen. Überlege Dir vorher, ob Du die Erbschaft überhaupt antreten möchtest, denn ggf. übernimmst Du damit auch Schulden. Ein Erbschein muss innerhalb von sechs Wochen nach dem Todesfall beantragt werden. Die Ausstellung kann einige Wochen dauern und je nach Höhe des Nachlasses schnell eine drei- bis vierstellige Gebühr kosten.
  • Beisetzung organisieren
    Das Bestattungsunternehmen kümmert sich auf Wunsch um die Organisation der Beisetzung. Dennoch sind wichtige Entscheidungen zu treffen u.a. über die Art der Beisetzung, Ablauf der Trauerfeier, Blumenschmuck etc. Behalte dabei die Kosten im Auge, die schnell eine vierstellige Summe verschlingen. Eine Sargbestattung kostet laut Angaben des Bundesverbands deutscher Bestatter e.V. im Schnitt 1.795€ – Kosten für die Trauerfeier und Friedhofsgebühren kommen noch hinzu.

Dinge, die in den Wochen danach geregelt werden müssen

  • Versicherungen
    Policen, die nicht übertragbar sind, wie Unfall- und Lebensversicherung sowie die (private) Krankenversicherung, enden mit dem Tod des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin. Andere Policen gehen automatisch auf die Erb:innen über, beispielsweise die Kfz-Versicherung oder die Hausratversicherung, sofern die Mietwohnung nicht gekündigt wird.
  • Hinterbliebenenrente
    Als Witwe:r hast Du Anspruch auf einen Teil der gesetzlichen Rente Deines verstorbenen Partners, bzw. Partnerin, die die Rentenversicherung zum Zeitpunkt des Todes ausgezahlt hat oder hätte. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Hinterbliebenenrente mit einem entsprechenden Abschlag ausbezahlt. Minderjährige Kinder haben ebenfalls Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Sie beträgt 10 Prozent des Rentenanspruchs. Die Hinterbliebenenrente muss bei der Rentenversicherung beantragt werden, sie wird nicht automatisch bezahlt!
  • Bankkonten
    Banken erfahren nicht automatisch vom Tod, d.h. Du musst sie informieren und kannst dann unter Nachweis der Erbberechtigung über die Konten verfügen. Bist Du unsicher, bei welchen Instituten dein:e Partner:in Konten und Depots geführt hat, kannst Du Anträge auf Kontennachforschung bei den einzelnen Banken, bzw. Bankenverbänden stellen. Für private Banken ist der Bundesverband deutscher Banken Ansprechpartner. Kontoverbindungen bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken bringst Du über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband, bzw. den Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken in Erfahrung.
  • Finanzamt
    Das Finanzamt muss innerhalb von drei Monaten über eine Erbschaft informiert werden, um ggf. die Höhe der Erbschaftssteuer berechnen zu können. Keine Sorge, für Angehörige gelten relativ großzügige Freibeträge. So fällt für Ehepartner:innen erst ab einem Nachlass von 500.000 Euro Erbschaftssteuer an. Für Kinder sind Erbschaften bis 400.000 Euro steuerfrei.
  • Online-Accounts und soziale Netze
    Denke daran, Profile in sozialen Medien zu deaktivieren. Wenn Du die Zugangsdaten nicht kennst, reicht in der Regel eine Nachricht an den Plattformbetreiber mit der Bitte um Kontolöschung und einer Kopie der Sterbeurkunde.

Die Liste an Dingen, um die Du Dich nun erst einmal kümmern musst, ist lang. Suche Dir daher Unterstützung von Vertrauten, die Dich organisatorisch, aber auch seelisch unterstützen. Zudem zeigt sie: Je besser man vorab informiert ist, umso einfacher wird es. Daher ist es so wichtig, sich bereits frühzeitig um Vollmachten und Vorsorgethemen zu kümmern und vor allem in der Partnerschaft darüber zu sprechen.