Ein ganz wichtiger Punkt bei Deiner Finanzplanung ist, das eigene Kapital zu schützen – insbesondere, wenn Unvorhergesehenes passiert. Krankheit, Trennung, Tod. Hier geht es darum, für solche Fälle vorzusorgen. Welche Punkte Du angehen kannst, zeigen wir im Artikel.
Aktuell stehst Du vielleicht noch ganz am Anfang Deiner Reise zur finanz-heldin, vielleicht bist Du aber auch schon ein paar Schritte weiter. Egal, an welchem Punkt Du Dich befindest, es ist wichtig, bereits heute auch vermeintlich unbequemere Themen in Angriff zu nehmen. Dazu gehören Fragen wie z. B.: Was geschieht, wenn man wegen einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall plötzlich keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann? Mache Dir zu den Punkten unten Gedanken. Für Dich selbst, aber auch gemeinsam mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin.
Wichtig: Wir geben Dir lediglich eine Übersicht der wichtigsten Themen, die Du auf dem Schirm haben solltest. Informiere Dich tiefgehender, wenn Du Dich an diese Themen machst, und ziehe Dir Unterstützung hinzu. Anlaufstelle könnte ein Notarbüro sein, aber auch Stiftung Warentest bietet eine Reihe an Infomaterial und Checklisten für die Vorsorge. Um diese Punkte geht es konkret:
- Vorsorgevollmacht
Damit ermächtigst Du Deine Vertrauenspersonen, im Ernstfall finanzielle, gesundheitliche und persönliche Angelegenheiten für Dich zu regeln. Bevollmächtigte Personen können zum Beispiel Rechnungen bezahlen, Verträge schließen oder sich mit Behörden und Krankenkassen auseinandersetzen. Die Person ist auch Ansprechpartner:in für Ärzt:innen oder Pflegeheime.
Vollmachten sind zwar grundsätzlich formfrei zulässig, können also theoretisch mündlich erteilt werden. Die Schriftform wird allerdings im Rechtsverkehr allgemein erwartet. Die schriftliche Vollmacht ermöglicht es dem bzw. der Bevollmächtigten zudem erst, seine Bevollmächtigung auch nachzuweisen.
- Patientenverfügung
Mit ihr regelst Du, wie Du im Ernstfall medizinisch behandelt werden möchtest – zum Beispiel ob, wie lange und in welchen Fällen Du künstlich am Leben gehalten werden möchtest oder welche Behandlungen Du ablehnst.
Insbesondere, wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt, solltest Du die Ärzt:innen von der Schweigepflicht zum Beispiel gegenüber Partner:in oder Kindern befreien.
- Sorgerechtsverfügung
Falls Ihr Kinder habt, beeinflusst sie, wer im Ernstfall das Sorgerecht für minderjährige Kinder erhält, wie ihre Erziehung und die Verwaltung ihres Vermögens aussehen sollen. Sie ist in der Regel Bestandteil des Testaments. Die Sorgerechtserklärung musst Du persönlich und handschriftlich verfassen.
Folgende Angaben gehören ins Dokument: Name des Vormundes, Dein Vor- und Nachname, Deine Unterschrift und das Datum. Bei Ehepaaren reicht ein gemeinsames Dokument. Der Partner oder die Partnerin ergänzt dort zum Beispiel „Das ist auch mein Wille“ und unterschreibt es. Bei unverheirateten Paaren müssen beide ein Dokument verfassen.
Damit die Sorgerechtsverfügung nach dem Tod vom Familiengericht beachtet werden kann, kannst Du das Dokument beim Notar bzw. bei der Notarin verwahren lassen oder dem benannten möglichen Vormund übergeben. Es gibt auch die Möglichkeit, die Sorgerechtsverfügung gegen eine Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen.
- Bankvollmacht
Mit einer Bankvollmacht kann einer Vertrauensperson weitreichender Zugang zu den Bankgeschäften gewährt werden – auch über den Tod hinaus. Bei Deiner Bank kannst Du eine entsprechende Vorlage anfordern oder mit den entsprechenden Vorgaben selbst erstellen. Online findest Du eine Reihe an Tipps hierzu.
Gut zu wissen: Die Vollmacht kann unbegrenzt oder vom Eintritt bestimmter Ereignisse abhängig, wie beispielsweise im Pflegefall, eingeräumt werden. Du kannst die Vollmacht aber auch jederzeit widerrufen. Und: Durch die Ehe erhält man nicht grundsätzlich Zugriff auf das Konto des Partners oder der Partnerin.
Checkliste
Sobald Du einzelne Dokumente für Dich angelegt hast, solltest Du mit Deiner Vertrauensperson darüber sprechen, schließlich geht es hier auch teilweise um verantwortungsvolle Aufgaben und Entscheidungen, die er:sie in Deinem Namen übernehmen bzw. entscheiden soll.
Noch ein Tipp: Vorlagen für Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung bekommst Du auch das Standesamt oder online. Diese sollten aber nur als erste Orientierung dienen. Du musst genau überlegen, was in deinem Fall wichtig ist, und kontaktierst besser ein Notarbüro oder eine Rechtsanwaltskanzlei.
Bitte beachte, dass die Beurteilung von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhängt. Commerzbank übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Rechtsberatung.
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