Zugegeben – mit Romantik hat das Thema wenig zu tun. Aber in einigen Fällen gibt es gute Gründe, sich Gedanken über einen Ehevertrag zu machen – und das am besten bereits vor der Hochzeit. Wenn alles gut läuft, bleibt er halt einfach in der Schublade liegen und stört dort keinen. Wann es Sinn macht, einen Ehevertrag abzuschließen und was Du per Ehevertrag regeln kannst, erfährst Du in Diesem Artikel.
Vielleicht steht Ihr gerade kurz vor Eurem großen Tag, vielleicht seid Ihr aber auch schon lange verheiratet oder gerade erst frisch verliebt. Um sich mit dem Thema Ehevertrag auseinandersetzen, ist es nie zu spät oder zu früh. Der beste Zeitpunkt dafür ist natürlich nichtsdestotrotz kurz vor der Ehe.
Setze Dich mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin zusammen und erkundigt Euch, welche rechtlichen Folge eine Ehe hat und ob ein Ehevertrag für Euch sinnvoll ist. Seid Ihr unsicher, könnt Ihr Euch auch von Eurem Notar oder Rechtsanwalt bzw. Eurer Notarin oder Rechtsanwältin beraten lassen.
Wichtig: Wir geben Dir lediglich eine Übersicht der wichtigsten Themen, die Du auf dem Schirm haben solltest. Informiere Dich tiefgehender, wenn Du Dich an diese Themen machst, und ziehe Dir Unterstützung hinzu. Anlaufstelle könnte ein Notarbüro sein, aber auch Stiftung Warentest bietet eine Reihe an Infomaterial und Checklisten für die Vorsorge.
Was Du per Ehevertrag regeln kannst
- Güterstand
Per Gesetz gilt die Zugewinngemeinschaft. Jedem Partner bzw. jeder Partnerin gehört das, was er bzw. sie in die Beziehung mitbringt und was er bzw. sie während der Ehe dazu erwirbt. Kommt es zur Scheidung, müssen die Gewinne, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, geteilt werden. Per Ehevertrag kann stattdessen zu Gütertrennung oder -gemeinschaft gewechselt werden. Möglich ist auch, den Zugewinnausgleich zu modifizieren. Man klammert hier etwa bestimmte Vermögensbestandteile wie Immobilien oder umfangreiche Depots aus.
- Unterhalt
Der Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung lässt sich zum Beispiel der Höhe nach oder zeitlich begrenzen. Wichtig: Nicht ausschließen darf man den Trennungsunterhalt, also die Finanzspritze während des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres, sowie den Unterhalt für mögliche gemeinsame Kinder. Auch solch eine Klausel ist kritisch: Die Person, die sich um die Kinder gekümmert und daher kein eigenes oder ein niedrigeres Einkommen hat, soll auf den Unterhalt komplett verzichten.
- Versorgungsausgleich
Laut Gesetz müssen Ehepartner:innen bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zur Hälfte der anderen Person gutschreiben. Darunter fällt die gesetzliche Rente ebenso wie Betriebs-, Riester -oder private Renten. Haben indes beide Eheleute bereits ausreichend eigene Vorsorge getroffen, können sie diesen Ausgleich auch komplett ausschließen.
Schulden sind kein Grund:
Auch beim Zugewinnausgleich haften beide prinzipiell nur für die eigenen Verbindlichkeiten. Für die Schulden Deines Ehepartners oder Deiner Ehepartnerin musst Du generell nur dann einstehen, wenn Ihr gemeinsam Darlehensverträge unterzeichnet oder Du als Bürg:in eintrittst.
Passende Podcastfolge
Erfahre mehr über die finanziellen Aspekte einer Trennung und wann ein Ehevetrag für Dich sinnvoll sein kann, im Gespräch mit der Notarin Cornelia Schroers.
Wann ein Ehevertrag für Dich sinnvoll sein kann
Trifft ein Punkt oder treffen mehrere der nachfolgenden Punkte auf Dich zu, dann kann ein Ehevertrag sinnvoll sein:
- Double Income no Kids: Beide Ehegatten sind finanziell selbstständig und keine:r wird, voraussichtlich, karrieretechnisch kürzertreten. Kommt es zur Scheidung, sind sie auf gegenseitigen Ausgleich nicht angewiesen und können daher auf Gütertrennung wechseln oder Unterhaltsansprüche modifizieren.
- Internationales Paar: Haben die Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten oder leben Deutsche im Ausland, können sie im Ehevertrag regeln, welches Landesrecht gelten soll.
- Unternehmer:innen-Ehe: Der Betriebsinhaber bzw. die Betriebsinhaberin möchte per Ehevertrag regeln, dass die Firma im Fall einer Scheidung von vornhinein außen vor bleibt.
- Großes Erbe in Aussicht: Schenkungen und Nachlässe gehören laut Gesetz eigentlich nicht zum Zugewinn. Sie würden bei einer Scheidung also nicht in den Ausgleich eingerechnet werden. Allerdings fließt alles, was man während der Ehe mit dem Erbe erwirtschaftet hat, in die Kalkulation ein.
Beispiel: Die Wertsteigerung eines Depots oder Hauses. Wer das im Trennungsfall nicht mit dem:der Partner:in teilen möchte, kann dieses Vermögen aus dem Zugewinn ausschließen.

Checkliste
Sobald Du einzelne Dokumente für Dich angelegt hast, solltest Du mit Deiner Vertrauensperson darüber sprechen, schließlich geht es hier auch teilweise um verantwortungsvolle Aufgaben und Entscheidungen, die er:sie in Deinem Namen übernehmen bzw. entscheiden soll.
Die Form des Ehevertrags
Es gibt viele verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für einen Ehevertrag. Daher muss dieser von einem Notar oder einer Notarin beglaubigt werden. Diese:r klärt Euch auch gerne über Risiken auf und berät Euch umfassend über Vor- und Nachteile. Zudem lässt sich der Ehevertrag noch anpassen, nachdem Ihr in schon abgeschlossen habt. Dies kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn sich Eure Lebensverhältnisse ändern.
Fazit:
In Deutschland sind schon einige Regelungen per Gesetz im Eherecht festgehalten. Im Falle einer Trennung führen diese in vielen Fällen zu einem gerechten Ausgleich. Ein Ehevertrag kann also sinnvoll sein, wenn Euch die gesetzlichen Vorschriften nicht so gut passen und Ihr diese gerne individuell regeln möchtet. So könnt Ihr eventuelle Unterhaltsforderungen, Güterverteilung oder die Vorsorge im Alter abstimmen.