"Finanzielle Absicherung bringt Unabhängigkeit"

Portrait/ Foto Ursula Deschka

Ursula Deschka ist Mitglied des Vorstands bei der ERGO Deutschland AG und spricht mit den finanz-heldinnen darüber, welche Absicherung Selbstständige brauchen, welche Vor- und Nachteile private und gesetzliche Krankenversicherungen haben und worauf beim Abschluss einer Police besonders geachtet werden sollte.

finanz-heldinnen: Liebe Ursula, bist du eine finanz-heldin?

Ursula Deschka: Klar! Ich interessiere mich total für Wirtschaft und Finanzen. Das war schon in meiner Jugend so – nicht umsonst habe ich BWL studiert. Darum verfolge ich auch Wirtschaftsnews sehr aufmerksam. Und natürlich handle ich selbst mit Wertpapieren und zwischenzeitlich auch mit Kryptowährungen. Geregelte Finanzen sind eine Grundvoraussetzung, um unabhängig zu sein. Und Unabhängigkeit ist mir persönlich richtig wichtig.

Kommen wir zu deinem beruflichen Background – du bist Expertin für Fragen rund um die Krankenversicherung. Welche Optionen haben hier denn Selbstständige?

Das ist im Grundsatz gar nicht so viel anders als bei Angestellten. Auch für Selbständige gilt die sogenannte Krankenversicherungspflicht. Der Begriff klingt ein bisschen sperrig, ist aber absolut sinnvoll – so wird sichergestellt, dass tatsächlich alle Bundesbürger*innen Zugang zur medizinischen Versorgung haben. Für Selbstständige gibt es jedoch eine Besonderheit: In den meisten Fällen sind sie von der Sozialversicherungspflicht befreit. Sie können also selbst entscheiden, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern lassen.

Die Besonderheit des hiesigen Systems wird seit Jahren kontrovers diskutiert…

Das stimmt. Und ich finde es auch grundsätzlich richtig, dass Bestehendes immer wieder kritisch hinterfragt wird. Ich persönlich bin allerdings klarer Fan unseres dualen Gesundheitssystems. Gerade die vergangenen Monate während der Corona-Pandemie haben noch mal gezeigt, wie leistungsfähig es ist – eben, weil wir die Dualität und das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung haben. Ich mache es mal ganz konkret an zwei Beispielen fest: 1) Die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen investieren gemeinsam in medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser. Das ist ein Grund, warum es hierzulande je 100.000 Einwohner*innen durchschnittlich 29,2 Intensivbetten gibt – ein Spitzenwert in Europa. 2) Wir haben durch die Zweigleisigkeit von privater und gesetzlicher Krankenversicherung eine leistungsstarke sowie flächendeckende Versorgungsstruktur. Das hat auch wesentlich mit dem überproportionalen PKV-Finanzierungsanteil am Gesundheitssystem zu tun. Ganz simpel gesagt: Nicht zuletzt dank der Privaten Krankenversicherung haben wir in Deutschland eine gute medizinische Versorgung mit Haus- und Fachärzt*innen – und das auch in ländlichen Regionen. Ein entscheidender Unterschied zu anderen Staaten.

Zurück zum Thema: Die Wahl zwischen privat oder gesetzlicher Absicherung nimmt den Selbstständigen keiner ab. Was gilt es zu beachten?

Ganz ehrlich: Beide Möglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag auf Grundlage des Einkommens ermittelt. Zusätzlich behalten die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,3 % ein. Alle versicherten Personen – egal ob jung oder alt – erhalten die gleichen Leistungen, unabhängig vom Gesundheitszustand und von ihrem Beitrag. In der privaten Krankenversicherung hingegen sind der eigene Gesundheitszustand sowie die individuell vereinbarten Leistungen entscheidend für die Höhe des Beitrags.

Grundsätzlich gilt, dass sich jede*r Gründer*in bewusst sein sollte, was ihre Selbstständigkeit für die eigene Vorsorge bedeutet. Im Gegensatz zu Angestellten beteiligt sich kein Arbeitgeber mit monatlichen Beiträgen zur gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Sollte es in der Zukunft zu einer Berufsunfähigkeit, einem Unfall oder auch einem Pflegefall kommen, ist die richtige Vorsorge für Selbstständige essentiell wichtig. Daher der dringende Appell: Beurteile deine finanzielle Situation sowie deine Möglichkeiten möglichst neutral und ehrlich und schiebe die Gedanken „Was wäre wenn?“ nicht unbeantwortet beiseite. Klar wollen wir uns alle nicht mit solchen Fragen beschäftigen. Aber noch schlimmer wäre es, wenn wir in solch einer Situation – denken wir nur an eine schwere Krankheit – sind und wir uns insgeheim „Hätte ich doch lieber!“ denken. Auch hier gilt: Finanzielle Absicherung bringt Unabhängigkeit.

Augen zu und hoffen, dass schon nichts passiert, ist also ein absolutes No-Go, richtig?

Definitiv! Für Selbstständige springen eben in der Regel keine gesetzlichen Leistungsträger ein. Aber ich finde ja auch, dass sich Frauen, egal ob selbständig oder angestellt, generell viel mehr Gedanken über ihre persönliche Absicherung machen müssen. Keine Frau sollte Existenzängste aufgrund von Krankheit oder Berufsunfähigkeit haben. Doch leider überlassen wir die Planung unserer Vorsorge noch zu oft unseren Männern oder verdrängen sie – warum eigentlich?!

Beim Thema private Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich übrigens noch einen Tipp: Achtet bei beiden Policen darauf, dass die Bedingungen gut ineinandergreifen. Das bedeutet konkret, dass, wenn eine Berufsunfähigkeit beim Träger der privaten Krankenversicherung festgestellt wird, diese Feststellung dann auch für die Berufsunfähigkeitspolice gelten sollte.

Gut zu wissen. Worauf ist beim Abschluss einer privaten Police sonst noch zu achten?

Die Absicherung des Krankentagegelds halte ich für super wichtig. Das Krankentagegeld funktioniert ähnlich wie die Lohnfortzahlung von Angestellten im Krankheitsfall. Das heißt: Wenn du aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten kannst, ist das Krankentagegeld deine finanzielle Unterstützung, um die monatlichen Ausgaben weiterhin zu stemmen. Denn im Vergleich zu angestellten Arbeitnehmer*innen haben Selbstständige grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Wie sieht es eigentlich mit der Absicherung von Kindern aus?

Kinder von gesetzlich Krankenversicherten sind in der Familienversicherung mitversichert. Als Elternteil hat man bis zu zehn Tage Anspruch auf sogenannte Kinderkrankentage. Übersetzt heißt das: Eltern können, wenn das eigene Kind krank ist, zu Hause bleiben und erhalten für diese Zeit Lohnfortzahlung. Aktuell gibt es hierzu sogar eine gesetzliche Änderung: Nun stehen Eltern aufgrund der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen pro Elternteil sogar 20 Tage, also doppelt so viele wie üblich, zu. Zusammen haben Paare 2021 dementsprechend Anspruch auf 40 Kinderkrankentage. Alleinerziehende erhalten ebenfalls 20 zusätzliche Tage. Auch wenn diese Änderung durchaus kontrovers diskutiert wird, erleichtert sie für die meisten Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Übrigens: In der privaten Krankenversicherung gibt es diese Kinderkrankentage grundsätzlich nicht und Kinder müssen zudem gegen einen eigenen Beitrag mitversichert werden. Auf der anderen Seite steht jedoch ein wichtiger Vorteil: Sind die Kinder privat versichert, haben sie lebenslang Zugang zu den individuellen und sehr guten Leistungen der privaten Krankenversicherung.

Häufig heißt es, dass die privaten Krankenversicherer stärker von Beitragsanpassungen betroffen sind als die gesetzlichen Kassen. Was sagst du dazu?

Auch wenn Mann, Frau oder Medien dieses Vorurteil immer und immer wiederholen, wird es nicht wahr. Natürlich müssen auch die privaten Krankenversicherer die Beiträge aufgrund von steigenden Kosten im Gesundheitssystem prüfen und von Zeit zu Zeit anpassen. Dennoch sind die Beiträge unserer Kunden seit 30 Jahren im Durchschnitt günstiger als die der GKV. Und das bei deutlich besseren Leistungen. Zwei Beispiele:

Als privat versicherte Patientin sind die neusten medizinischen Behandlungsmethoden oder Arzneimittel automatisch mitversichert. In der GKV bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss, welche neuen Behandlungsmethoden mitversichert werden. Nach dem fünften Sozialgesetzbuch müssen diese ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das notwendige Maß nicht überschreiten. Auch im Krankenhaus genießen privat Versicherte in der Regel deutlich bessere Leistungen und werden beispielsweise in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht. GKV-Versicherte liegen in der Regel in einem Mehrbettzimmer. Am Ende muss das aber jede Frau für sich entscheiden, welche Krankenversicherung passend zu ihrer Lebenssituation ist und sich auf der Basis entscheiden, welche die richtige ist.

Vielen Dank für das Interview!

Ursula Deschka

Über Ursula Deschka

Ursula Clara Deschka wurde 1979 in Linz geboren. Nach ihrem BWL-Studium in Wien ging es für die Österreicherin nach Deutschland.  Ihr Berufseinstieg war als Trainee bei der Allianz. Dort war sie fast 16 Jahre lang beschäftigt. Ihr Aufgabenspektrum reichte von der Vorstandsassistentin bis zur Bereichsleiterin. Dabei war sie vor allem eins: immer nah am Vertrieb. 2017 folgte sie dann dem Ruf von ERGO. Zunächst nach Nürnberg, wo sie als Vorständin u.a. das Customer Relationship Management des Erstversicherers weiterentwickelte und zugleich Außen- und Direktvertrieb stärker verzahnte. Drei Jahre später ging es dann nach Düsseldorf. Seit Januar 2020 ist Ursula Deschka für das Ressort Gesundheit Inland der ERGO Deutschland AG verantwortlich und geht auch hier mit Pragmatismus und Leidenschaft zielstrebig ihren Weg –  dabei hat sie stets den Markt, die Kund*innen sowie die Mitarbeiter*innen im Blick. Als eine der aktuell noch wenigen Vorständinnen in der Finanzbranche möchte sie als Vorbild fungieren, Mut machen und zeigen, dass Finanzen und Absicherung keineswegs reine Männerthemen sind.